Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Preise

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Berichtigung von Kalkulations- und Berechnungsirrtümern bleibt vorbehalten. Pauschalangebote gelten nur kurzfristig für einen bestimmten Auftrag.

2. Aufträge

Aufträge werden grundsätzlich in der Weise ausgeführt, wie sie fernmündlich, schriftlich oder fernschriftlich bestellt werden. Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Werden Aufträge zugunsten eines Dritten ausgeführt, ist die entsprechende Vergütung im Zweifel vom Auftraggeber zu entrichten. Mündliche Abreden bedürfen einer (fern-) schriftlichen Bestätigung.

2.1 Auftragsänderungen

Zu Änderungen des Auftragsumfanges ist der Kunde nur insoweit ermächtigt als:

a) diese mit der Firma QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice abgesprochen werden

b) diese den üblichen Umfang einer Chauffeurfahrt nicht überschreiten.

3. Vergütung

Die Vergütung ist bei Auftragsende fällig. Ist Rechnungsstellung vereinbart, tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Rechnung ein. Zur Zeit des Verzuges werden Zinsen in Höhe 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz berechnet (§ 288 BGB; § 352 HGB). Wird bei Verzug des Kunden ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Kunde die sich hieraus ergebenden Kosten zu tragen. Für jede Mahnung kann eine Gebühr von ab 5 € erhoben werden. Bei Aufträgen über 5.000 € ist QualityLine berechtigt, bis zu 50 % des Auftragswertes vor dessen Beginn zu verlangen.

4. Rücktritt

Bei Rücktritt können entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden, auch bei Nichtantritt der Fahrt. Die Entschädigung richtet sich nach der Preisliste oder pauschal nach folgendem Muster:

Bus-Anmietung:

a) 28 Tage bis 14 Tage: 25 %

b) 14 Tage bis 7 Tage vorher: 50 %

c) 7 Tage bis 48 Stunden: 75 %

d) Ab 2 Tage vorher oder No Show: 100 %

PKW-Anmietung:

Bei Transfers:

a) bis 24 Stunden vorher frei

b) weniger als 24 Stunden oder No Show: 100 %

Bei Stundenservice:

a) bis 48 Stunden vorher frei

b) weniger als 48 Stunden oder No Show: 100 %

Bei Mehrtagesbuchungen:

Wenn weniger als 48 Stunden werden alle gebuchten Fahrten im Auftrag zu 100 % berechnet, auch die Fahrten, welche später als 48 Stunden stattfinden.

Chauffeur-Anmietung:

a) bis 48 Stunden vorher frei

b) weniger als 48 Stunden oder No Show: 100 %

Großaufträge und Events:

Bei Großaufträgen und Events kann nach Auftragsbestätigung der volle Betrag fällig werden. Hier gelten gesonderte Stornobedingungen. Eine Erstattung gebuchter und dann nicht benötigter Leistungen während der Durchführung eines Auftrags ist nicht vorgesehen.

Bei Serviceleistungen, welche nicht direkt durch QualityLine durchgeführt werden, sondern durch Partnerunternehmen, gelten die Stornofristen der beauftragten und durchführenden Unternehmen, unabhängig von den oben aufgeführten AGBs.

5. Verbotene Nutzung

Fahrzeuge dürfen nicht genutzt werden:

a) Zur Beförderung gefährlicher Stoffe

b) Zur Begehung von Straftaten

c) Zu zweckwidrigen Fahrten

Auch das Anweisen des Fahrers zu solchen Nutzungen ist untersagt.

6. Haftung des Kunden

a) Der Kunde haftet persönlich und unbegrenzt für schuldhaft verursachte Schäden

b) Gleiches gilt bei verbotenem Gebrauch

c) Gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt

Schäden durch Kommunikationsfehler trägt der Kunde, wenn nicht QualityLine verantwortlich ist.

7. Haftung von QualityLine

Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit, und nur im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung. Für Dritte, die im Auftrag handeln, wird nur bei Auswahl und Einweisung gehaftet. Schäden an Kundenfahrzeugen durch Fahrer sind ausgeschlossen.

Bei Unvermögen oder Unmöglichkeit (technische Panne, höhere Gewalt, extreme Witterung o. ä.) ist die Haftung auf Schadenersatz und / oder Erfüllung ausgeschlossen. Insbesondere gilt dieses auch dann, wenn durch einen unerwarteten Schaden am Fahrzeug die Fahrt nicht durchgeführt werden kann. QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice wird sich dann bemühen, Ersatz zu beschaffen. Ist dies nicht möglich, kann QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice vom Vertrag zurücktreten.

8. Schadensersatzansprüche

Zahlung erfolgt erst nach Akteneinsicht und Prüfung. Bei sonstigen Ansprüchen nur gegen gültige Rechnung nach § 259 BGB.

9. Änderungsvorbehalt

Sollte das bestellte Fahrzeug nicht verfügbar sein, wird nach Möglichkeit ein gleichwertiges Fahrzeug gestellt.

10. Datenspeicherung

Der Kunde stimmt der Speicherung seiner Daten durch QualityLine für Firmenzwecke zu.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Krefeld, wenn:

a) der Kunde Vollkaufmann ist

b) er keinen Wohnsitz im Inland hat

c) er ins Ausland verzieht

d) sein Wohnsitz unbekannt ist

e) der Kunde Unternehmer ist

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in den vorliegenden AGB unwirksam sein, so wird damit die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Klausel und dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.